
Übersetzung des Schreibens vom 19. Dezember 1678
Hochwürdiger und besonders geehrter geistlicher Herr Pfarrer!
Obwohl ich ja bereits, wie Euer Hochwürden aus einer früheren Abschrift weiß, mitgeteilt habe, wie es sich mit der mir anvertrauten, ganz baufälligen und unförmigen Kirche in Vachendorf verhält, will ich nun ergänzen:
Ich hatte gehofft, dass die Kirche nicht nur von mir, sondern auch von drei verschiedenen, erfahrenen Maurermeistern gründlich von oben bis unten, innen wie außen, besichtigt wird. Und ich vertraute darauf, dass die höhere geistliche Obrigkeit durch ihr Dekret bereits Zustimmung gegeben habe.
Doch wurde mir auf Grundlage des ergangenen Bescheids ausdrücklich befohlen (Abschrift liegt bei), dass lediglich das Kirchendach neu eingedeckt werden darf – und nur das, was im beiliegenden Bescheid zusätzlich erlaubt ist.
Daher sehe ich es als meine Pflicht an, Euch über diesen Bescheid genau zu informieren, und erwarte, was mir darüber hinaus weiter befohlen wird. Ich verharre in treuer Dienstbereitschaft.
Traunstein, 19. Dezember 1678
In dienstbereiter Ergebenheit
Andreas Spannagl
Würdigung: Das Schreiben von Andreas Spannagl an Pfarrer Oppenrieder vom 19. Dezember 1678
Im Dezember 1678 schrieb der Traunsteiner Pflegsverwalter Andreas Spannagl ein offizielles Schreiben an den Vachendorfer Pfarrer Georg Oppenrieder. Es handelt sich dabei um ein Begleitschreiben zu einem laufenden Vorgang, der den baulichen Zustand der Pfarrkirche von Vachendorf betrifft. Das Schreiben wurde später dem offiziellen Bericht Oppenrieders an Propst Patritius von Baumburg als Beilage beigefügt.
Spannagl verweist darin auf einen früheren Bericht, in dem bereits festgehalten worden war, dass die Kirche in Vachendorf sich in sehr schlechtem baulichen Zustand befindet. Wörtlich spricht er von einer „ganz schadhaften und unformlichen Kirche“. Zur Einschätzung des tatsächlichen Zustands waren drei unabhängige, erfahrene Maurermeister hinzugezogen worden, die die Kirche von Grund auf besichtigt haben.
Trotz dieses Befundes wurde von Seiten der „höheren geistlichen Obrigkeit“ – damit ist in diesem Fall wohl das Stift Baumburg gemeint – nur eine sehr eingeschränkte Maßnahme genehmigt: Lediglich das Dach der Kirche („die Kirchendachung“) durfte neu eingedeckt werden. Für alle weiteren Arbeiten war zunächst kein Auftrag erteilt worden.
Spannagl betont in seinem Schreiben, dass er diesen eingeschränkten Bescheid erhalten und im Original beigelegt habe. Es sei seine Pflicht, diesen Bescheid an den Pfarrer weiterzuleiten und keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen, solange kein neuer Befehl ausgestellt werde. Dabei lässt der Ton des Schreibens erkennen, dass Spannagl den Wunsch nach umfassenderer Renovierung durchaus nachvollziehen konnte, sich aber an die amtlichen Vorgaben gebunden fühlte.
Das Schreiben gibt einen guten Einblick in die kirchlichen Entscheidungsprozesse im 17. Jahrhundert. Es zeigt, dass der Zustand der Kirche in Vachendorf bereits 1678 so kritisch war, dass eine umfassende Erneuerung im Raum stand. Gleichzeitig wird deutlich, wie stark die lokalen Akteure von den Entscheidungen übergeordneter Stellen – in diesem Fall dem Propst von Baumburg – abhängig waren. Selbst bei einem offenkundigen Sanierungsbedarf wurden zunächst nur begrenzte Maßnahmen genehmigt.
Das Dokument verdeutlicht die zentralistische Struktur der kirchlichen Verwaltung und zeigt, wie stark kirchliches Bauen in jener Zeit auch ein verwaltungstechnischer und finanzieller Balanceakt war.
Hinweis zur zeitlichen Einordnung:
Der hier wiedergegebene Sachverhalt stammt aus dem Jahr 1678.
Die zugrunde liegende Quelle ist ein maschinenschriftliches Transkript von Franz Liebl (vermutlich 1970er-Jahre), basierend auf einem historischen Originaldokument, das sich vermutlich im erzbischöflichen Archiv Freising befindet.
Die vorliegende Bearbeitung und Einordnung erfolgte im Jahr 2025.
Aus Gründen der Systematik wurde dieser Beitrag unter der Kategorie „Frühe Neuzeit“ eingeordnet.