Der Zehnt – in süddeutscher und älterer Schreibweise auch Zehent – war eine regelmäßig fällige Abgabe von landwirtschaftlichen Erträgen, meist an die Kirche oder den Grundherrn. Er betrug ursprünglich ein Zehntel (also 10 %) des Einkommens oder der Ernte, etwa von Getreide, Obst, Vieh oder Wein.
Der Zehnt war im Mittelalter eine zentrale Säule des Feudal- und Kirchenwesens. Er diente zur Versorgung der Pfarrer, zum Bau und Unterhalt von Kirchen sowie zur Finanzierung von Klöstern und Stiften. Auch weltliche Herren konnten das Zehntrecht innehaben („Zehntherr“).
In vielen Regionen war der Zehnt bis ins 19. Jahrhundert üblich und wurde erst mit den Reformen nach der Säkularisation bzw. Bauernbefreiung aufgehoben.
Hinweis zur Schreibweise:
„Zehnt“ ist heute die gängigere Form. „Zehent“ war und ist im süddeutschen Sprachraum verbreitet – beide sind korrekt und in alten Urkunden häufig zu finden.