Laudemium

Wenn sich Besitz bewegt, will der Herr was davon haben.

Laudemium klingt wie ein vergessener Zaubertrank aus der Spätantike, ist aber in Wirklichkeit ein ganz schnöder Wegezoll beim Eigentümerwechsel – oder, feiner gesagt: eine Abgabe, die beim Verkauf oder bei der Übergabe eines grundherrlichen Lehens fällig wurde. Wenn also ein Bauer seinen Hof an jemand anderen weitergibt, dann kriegt der Grundherr die Hand aufgestreckt und sagt: „Ich lobe den neuen Besitzer – aber bezahlen muss er schon.“

Das Laudemium war quasi der preisliche Applaus des Grundherrn, ohne den keine Übergabe vollständig war. Und das Schöne daran: Es war völlig unabhängig von der Leistung. Der Herr tat nix, aber bekam was. Das ist Feudalismus in Reinform.

Aber das war noch nicht alles:

Auch bei einer Heirat konnte das Laudemium fällig werden – besonders dann, wenn durch die Ehe Besitz überging oder der Hof in neue Hände kam. Wenn jemand auf einen Hof „einheiratete“, sagte der Grundherr im Grunde:

„Du willst den Hof heiraten? Gut. Aber ich segne das Ganze erst, wenn ich auch was davon hab.“

Das konnte ein fester Betrag sein, ein Anteil vom Hofwert – oder auch einfach ein Sack Getreide oder ein Huhn, je nach Region.

In manchen Gegenden wurde das Laudemium auch als Erbhuldigung, Zins, Handlohn oder Einstandsrecht bezeichnet – je nach Region, Herrschaft oder kirchlichem Einfluss. Und das Ganze wurde sogar noch im 19. Jahrhundert eingetrieben, bis es mit den liberalen Reformen nach und nach verschwand – sehr zum Leidwesen derer, die gerne mitverdient hätten.

Kurz gesagt:

Laudemium ist der Grundherrenschnaps zur Hofübergabe – man muss ihn zahlen, auch wenn keiner anstößt. Und manchmal eben auch zur Hochzeit – denn Besitzwechsel war Besitzwechsel, ob mit Kaufvertrag oder mit Brautkranz.