Ein Gewitter verwüstet im Juni 1679 Teile von Marling bei Meran. Kurz darauf gerät ein vierzehnjähriger Betteljunge in den Verdacht, das Unwetter herbeigezaubert zu haben. Sein Verfahren führt in eine Verfolgungsgeschichte, deren Ausgangspunkt Salzburg war.

Ein Name, der Verdacht verbreitet

Hansjörg Rabanser nennt für die Salzburger Zauberer-Jackl-Prozesse der Jahre 1675 bis 1681 insgesamt 139 Todesopfer, darunter zahlreiche Bettelkinder. Der Name des vermeintlichen Zaubermeisters wurde zum Bindeglied zwischen Beschuldigungen. Auch Behörden benachbarter Länder suchten nach angeblichen „Zauberbuben“.

In solchen Akten stehen Beschreibungen von Teufelspakten, Wetterzauber und Tierverwandlungen. Sie belegen, was vor Gericht behauptet oder erfragt wurde. Sie belegen keine übernatürlichen Taten.

Was einem Jungen aus dem Zillertal geschah

Leonhard Tengg stammte aus Stumm im Zillertal. Nach seiner Festnahme kam er zunächst vor das Gericht Stein unter Lebenberg in Lana, später in das Gefängnis von Meran. Rabanser rekonstruiert seinen Fall aus einer erhaltenen Handschrift.

Bei den Verhören wurde auch Folter angewandt. Die Innsbrucker Zentralbehörden billigten das Todesurteil. Am 13. Dezember 1679 wurde Tengg mit zwei weiteren Knaben in Meran hingerichtet.

Die Ämterfolge macht die Verantwortung greifbar: Beschuldigung, Verhör, Überstellung, Prüfung und Vollstreckung waren Handlungen von Menschen und Institutionen. Die Gewalt verschwindet aus der Geschichte, wenn man sie lediglich als rätselhaften „Hexenwahn“ erzählt.

Geständnisse unter Zwang lesen

Ein Verhörprotokoll ist kein Gespräch auf Augenhöhe. Die Fragenden legen fest, was sie wissen wollen; die Beschuldigten müssen antworten und mit Strafen rechnen. Eine Aussage unter Folter darf deshalb nicht als frei erzählter Lebensbericht übernommen werden.

Gerade phantastische Einzelheiten können eine Erzählung spannend machen. Für historische Arbeit stellt sich jedoch zuerst die Frage, wie diese Aussagen zustande kamen. Wer nur den angeblichen Zaubermeister verfolgt, verliert die tatsächlich Verfolgten aus dem Blick.

Die Nähe zu unserer Geschichte

Salzburg lag für den Chiemgau in unmittelbarer regionaler Nachbarschaft. Geistliche Zuständigkeit und weltliche Gerichtsherrschaft waren allerdings verschiedene Ordnungen. Aus der kirchlichen Verbindung eines Ortes nach Salzburg folgt noch nicht, dass dort dieselben Strafverfahren durchgeführt wurden.

Eine konkrete Beteiligung Vachendorfs an diesen Prozessen ist mit den hier verwendeten Belegen nicht nachgewiesen. Der regionale Zusammenhang eröffnet eine Forschungsfrage: Gibt es in örtlichen Gerichtsunterlagen Nachrichten über Fahndungen, Verhaftungen oder Hilfen für wandernde Arme?

Bis dahin bleibt die belegte Geschichte eindringlich genug. Sie handelt von jungen Menschen, die Schutz gebraucht hätten, und von einem gerichtlichen Verfahren, das ihre Not in Schuld verwandelte.

Quellen und Hinweise

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