Blick über die Kiesgrube in Wimpasing auf die umliegende Landschaft
Die Kiesgrube in Wimpasing. Foto: Jochen Nistler.

Vachendorf: Verfüllung mit Verantwortung

Pressebericht von Jochen Nistler · Ereignisdatum 21.10.2025 · DOCX-Arbeitsstand vom 24.10.2025

Berichtet über: öffentliche Sitzung des Gemeinderats Vachendorf am 21. Oktober 2025

Die Kiesgrube in Wimpasing. Foto: Jochen Nistler.

Vachendorf: Verfüllung mit Verantwortung

Kiesgrube, Bauanträge, Kommunalwahl – Entscheidungen im Gemeinderat

In Vachendorf wurde nicht nur beraten, sondern auch abgewogen: Zwei Anfragen zur Bauentwicklung am Rand des Dorfes, ein zweiter Anlauf zur Verfüllung einer Kiesgrube, sowie erste organisatorische Schritte zur Kommunalwahl 2026.

Noch im Frühjahr hatte der Gemeinderat einen Antrag zur Verfüllung einer Kiesgrube in Wimpasing mit sogenanntem Z1.1-Material abgelehnt. Nun lag ein überarbeiteter Antrag vor der inhaltlich nahezu identisch, diesmal aber begleitet von einem fundierten Fachvortrag war.

Herr Michael Weiss, ein externer Experte im Bereich Bodenschutz, erläuterte dem Gremium die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Handhabung der verschiedenen Materialklassen. Um die Unterschiede zu verdeutlichen, nannte er Beispiele: Z0 bezeichne naturbelassenes Erdmaterial – etwa gewachsenen Boden. Z1.1 könne Spuren von Gummiabrieb oder Streusalz enthalten. Z1.2 umfasse Materialien mit Farbrückständen oder Anstrichen. Z2 stehe schließlich für stärker belastete Stoffe, etwa Bodenmaterial aus Tankstellenrückbau.

Beim Einsatz von Z1.1-Materialien sind zusätzliche Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Dazu zählt unter anderem eine sogenannte Sorptionschicht, normalerweise aus wasserundurchlässigem Lehm, die als Sperre zwischen dem Füllmaterial und dem Grundwasser eingebracht wird. Diese Auflagen gelten bayernweit und werden regelmäßig überwacht.

Weiss betonte, dass der Betreiber grundsätzlich nicht verpflichtet sei, das angelieferte Material selbst zu prüfen. Es reiche eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Absenders. Die Verantwortung bleibe jedoch beim Betreiber: Käme es zu Verunreinigungen, so hafte dieser für etwaige Schäden. In der Praxis, so Weiss, führe das dazu, dass seriöse Betreiber mit großer Sorgfalt vorgehen. Pauschale Kritik an Unternehmen greife also zu kurz. Seriöse Betriebe arbeiten im Rahmen strenger Vorgaben und tragen ein hohes Maß an Verantwortung, was im Alltag oft zu wenig gesehen wird.

Der Gemeinderat würdigte die Ausführungen des Experten als sachlich, offen und nachvollziehbar. Die Entscheidung fiel schließlich einstimmig unter der Maßgabe, dass sämtliche Anforderungen des Bayerischen Verfüllleitfadens eingehalten werden.

In Hiensdorf ging es um einen Antrag zur Ausweisung eines Baugrundstücks am südlichen Ortsrand. Das betreffende Grundstück ist im Flächennutzungsplan im nördlichen Teil bereits als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen, wurde jedoch im Rahmen einer früheren Bebauungsplanänderung als Grünfläche festgelegt. Die damalige Entscheidung, die Bebauung zu durchbrechen wird heute als nicht konsequent betrachtet. Der aktuelle Antrag sieht vor, auf einer Teilfläche von rund 900 Quadratmetern ein Doppelhaus zu errichten. Kanal- und Wasseranschluss sind vorhanden. Ein Weg an der Ostseite des Grundstücks ist mit einem Geh- und Fahrtrecht zur Pumpstation belastet und soll von einer Bebauung ausgenommen bleiben. Der Gemeinderat zeigte sich offen für das Vorhaben unter der Bedingung, dass ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten mit dem Bauwerber abgeschlossen wird.

Auch ein Grundstück am Kapellenweg, am nördlichen Ortsrand von Vachendorf in Richtung Traunstein, war Thema. Es liegt etwa 20 Meter von der Staatsstraße entfernt und ist derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Eine Anbindung an Kanal und Wasser besteht. In der Diskussion wurden Lärmschutz, Eingrünung und die Oberflächenwasser-Problematik angesprochen. Der Gemeinderat kann sich eine Bebauung grundsätzlich vorstellen, stellte jedoch Bedingungen: Vor einer Entscheidung soll ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme abgeschlossen und ein Lärmschutzgutachten vorgelegt werden. Gemeinderat Markus Bierl war aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung beteiligt.

Unter „Verschiedenes“ wurde auf die bevorstehende Kommunalwahl 2026 hingewiesen. Die Fraktionen im Gemeinderat wurden gebeten, Mitglieder für den Wahlausschuss zu benennen und der Verwaltung mitzuteilen.

Zum Schluss erfolgte noch ein Hinweis aus dem Alltag. Das Parkschild an der Siegsdorfer Straße, das im Rahmen des Trachtenfestes angebracht worden war soll nun wieder entfernt werden, so der Wunsch von Gemeinderätin Marlies Kruse.

Zudem wurden auch zwei Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der vorherigen Sitzung öffentlich bekannt gegeben: Für den geplanten Schulerweiterungsbau wurden die Leistungen für Brandschutz und Statik an ein Fachbüro vergeben (Gesamtsumme: rund 14.000 Euro brutto). Außerdem wurde neue Feuerwehrausstattung im Wert von etwa 20.000 Euro bestellt. Beide Entscheidungen fielen einstimmig.

Quellen und Hinweise

Quelle: DOCX-Hauptfassung von Jochen Nistler, SHA-256 421bfbedb23ca4135fec47d0a6a0c841fdc7b0b0a90a165e39fb6738a232c375. Ereignisdatum: 21.10.2025; DOCX-Arbeitsstand: 24.10.2025. Die ausgewählten Bilddateien stammen aus dem zugehörigen Publikationsordner; Fotograf: Jochen Nistler. Vor der Veröffentlichung wurde der öffentliche Bestand auf Titel-, Slug-, Absatz- und Volltextdubletten geprüft.