Ein ganzer Hof war in Altbayern die Vollform bäuerlichen Besitzes: genug Land, um eine Familie das ganze Jahr über zu ernähren, alle Abgaben zu leisten, den Zehent zu zahlen und Frondienste abzuleisten – ohne sich zu verschulden. Solche Höfe nannte man auch „Vollhube“ oder „Hubengut“. Sie waren abgabenpflichtig, dienstverpflichtet und stimmberechtigt in Dorfangelegenheiten. Wer einen ganzen Hof besaß, galt als „ganzer Bauer“ – und das war eine soziale Stellung, nicht nur eine Flächenangabe.
Ein halber Hof (auch „Halbhube“) war dementsprechend die Hälfte davon – oft durch Erbteilung entstanden. Der Halbbauer war noch selbstständig, aber oft abhängiger vom Nebenverdienst, hatte geringere Abgaben, aber auch weniger Rechte.
Darunter kamen in Bayern die sogenannten „Söldner“ – das waren Kleinbauern mit einem Haus und einem kleinen Fleck Grund (oft nur 1 bis 5 Tagwerk), gerade genug für ein paar Hühner, eine Ziege und einen Kartoffelacker. Manche Sölden waren „frei“, andere grundherrlich gebunden.
Noch eine Stufe tiefer standen die „Häusler“, die nur ein Wohnhaus, aber keinen nennenswerten Grundbesitz hatten, und schließlich die „Inwohner“ oder „Inleute“, die bei anderen wohnten, oft als Knechte oder Taglöhner.
Diese Einteilungen waren nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich relevant: Wer welchen Status hatte, entschied über Wehrpflicht, Abgabepflichten, Stimmrecht, Hochzeitserlaubnis und mehr.
Kurz gesagt:
Ein ganzer Hof in Bayern war keine Frage der Fläche, sondern der Würde. Und wer nur einen halben Hof hatte, dem fehlte oft mehr als nur die andere Hälfte.