788 verliert Tassilo III. seine Herrschaft. Für die Menschen im Chiemgau verschwinden damit weder ihre Höfe noch alle bisherigen Abhängigkeiten. Aber an der Spitze Bayerns wird eine mächtige Familie ausgeschaltet. Aus diesem Einschnitt entsteht eine lange Geschichte wechselnder Herrschaftsverhältnisse.

788 ist ein Einschnitt, kein Verwaltungsneubau

Karl der Große drängt Tassilo und dessen Familie aus der Politik und ordnet Bayern seinem Reich stärker unter. Karl ist 788 noch König; seine Kaiserkrönung folgt erst im Jahr 800. Die Bezeichnung „fränkischer Kaiser“ für die Absetzung greift deshalb vor.

Grafen und andere Herrschaftsträger übernehmen Aufgaben im königlichen Machtgefüge. Sie sind jedoch keine Beamten eines modernen Staates. Persönliche Bindungen, Besitz und Herkunft beeinflussen ihre Stellung.

Auch die Herzogsgewalt kehrt später zurück: Nach dem Tod Luitpolds 907 behauptet sich sein Sohn Arnulf als Herzog. Bayern bleibt also nicht bis zur Zeit der Wittelsbacher ohne Herzog. Diese gelangen 1180 an die Spitze des Herzogtums.

Besitz, Gericht und Kirche liegen nicht in einer Hand

Im Chiemgau treffen herzogliche Rechte, adelige Herrschaften und kirchlicher Besitz aufeinander. Klöster und Kirchen besitzen Güter; ihre geistliche Zuständigkeit ist aber etwas anderes als weltliche Gerichtshoheit. Wer einem Grundherrn Abgaben schuldet, muss deshalb nicht in jeder Frage dessen Gericht unterstehen.

Die bayerisch-salzburgischen Verhandlungen des 13. Jahrhunderts machen diese Vielfalt sichtbar. Beim Ausgleich in Erharting geht es unter anderem um Grafschaften, Gerichte und Vogteien. Bayern und Salzburg bauen aus solchen Rechten ihre Landesherrschaften auf.

Die Geschichte lässt sich deshalb nicht als lückenlose Übergabe von einer Adelsfamilie an die nächste erzählen. Für jede Burg, jedes Kloster und jedes Gericht ist zu prüfen, welche Rechte erworben wurden und welche bei anderen blieben. Eine Familiengeschichte ersetzt keine Geschichte der Zuständigkeiten.

Warum örtliche Quellen so viele Behörden nennen

Die Ausbildung von Gerichten und Pflegen schafft dauerhaftere regionale Verwaltungswege. Traunstein und Trostberg werden für unsere Gegend wichtige Bezugspunkte. Ein Pfleger vertritt landesherrliche Interessen; ein Pfarrer, ein Grundherr und ein kirchlicher Aufseher nehmen andere Aufgaben wahr.

Für Vachendorf liegt darin ein Schlüssel zum Lesen alter Akten. Eine Angelegenheit kann mehrere Stellen berühren, ohne dass ihre Zuständigkeiten identisch wären. Besonders deutlich wird das später bei den Bauakten der Pfarrkirche, in denen weltliche und kirchliche Wege zusammentreffen.

Der Wandel von 788 bis zur landesherrlichen Verwaltung ist also kein gerader Weg von Unordnung zu Ordnung. Er ist die Geschichte unterschiedlicher Rechte, ihrer Konkurrenz und ihrer allmählichen Bündelung. Gerade diese Unterschiede machen unsere Ortsgeschichte verständlich.

Quellen und Hinweise

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