Salzburg verfolgte im späten 17. Jahrhundert angebliche „Zauberbuben“. War das nahe Bayern ein sicherer Zufluchtsort? Eine frühere Fassung dieses Beitrags behauptete genau das. Die Belege tragen eine so weitreichende Aussage nicht.
Welches Bayern ist gemeint?
Die heutige Landesgrenze hilft nur begrenzt beim Lesen frühneuzeitlicher Akten. Im heutigen Bayern bestanden verschiedene Herrschaften, darunter das Kurfürstentum Bayern, geistliche Territorien und Reichsstädte. Ihre Gerichte handelten nicht als eine einzige bayerische Behörde.
Das Historische Lexikon Bayerns behandelt Verfolgungen in diesen unterschiedlichen Gebieten. Es weist auf Verfahren bis in die 1680er-Jahre und darüber hinaus hin. Die pauschale Behauptung, Bayern habe den Hexereivorwurf damals bereits hinter sich gelassen, ist damit nicht haltbar.
Ein Gegenbeispiel aus dem frühen 18. Jahrhundert
In der Bischofsstadt Freising kam es zwischen 1715 und 1723 zu Verfahren gegen Kinder, die auch mit Hinrichtungen endeten. Freising gehörte damals zu einem eigenen Hochstift. Der Fall widerlegt eine sichere Schutzgrenze entlang der heutigen bayerischen Landesgrenzen; er ersetzt jedoch keine Untersuchung des Kurfürstentums zur Zeit der Salzburger Prozesse.
Genau darin liegt die Schwierigkeit des Vergleichs. Ein späteres Verfahren beweist nicht, was ein Traunsteiner Amtmann 1678 tat. Ebenso beweist das Fehlen eines hier vorliegenden Vorgangs nicht, dass in seinem Zuständigkeitsbereich nichts geschah.
Gerichtsakten statt vermuteter Fluchtwege
Für die Behauptung, Salzburger Bettelkinder hätten in Traunstein, Wasserburg oder Burghausen meist Schutz gefunden, fehlen in dieser Bearbeitung konkrete Belege. Eine solche Aussage braucht Nachrichten über einzelne Menschen, ihren Weg und die Reaktion der zuständigen Stellen.
Auch die Folgen einer Festnahme sind genau zu benennen. Zurückweisung, Abschiebung, Haft und ein Strafverfahren sind unterschiedliche Handlungen. Sie dürfen weder unter dem Wort „Schutz“ noch unter einer allgemeinen Erzählung über Ordnung verschwinden.
Die Frage für den Chiemgau bleibt konkret
Die regionale Nähe Salzburgs macht den Vergleich für uns wichtig. In einem ersten Schritt wären die vorhandenen Gerichtsbestände nach datierten Fahndungen, Grenzüberstellungen und Verfahren zu durchsuchen. Danach können die einzelnen Fälle mit Salzburger Nachrichten verbunden werden.
Der Aufsatz zu den Zauberer-Jackl-Prozessen beschreibt einen belegten Verfolgungszusammenhang. Dieser Beitrag hält die anschließende örtliche Frage offen. Er verspricht keine beruhigende Grenze, sondern benennt, welche Untersuchung eine Antwort ermöglichen würde.
Quellen und Hinweise
Redaktionell überarbeitet am 8. Oktober 2026.
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